Beglaubigungen

Vom OLG Köln bin ich seit 2010 zur Übersetzerin für die englische Sprache ermächtigt. In diesem Bereich arbeite ich schon seit Jahren eng und vertrauensvoll mit demselben Notar und Landgericht zusammen, wodurch inzwischen sehr häufig Zeiteinsparungen bei der Bearbeitung möglich sind.

 

Um für die Qualität meiner Arbeit bürgen zu können, fertige ich Beglaubigungen ausschließlich von meinen eigenen Übersetzungen an.

 

• Industriekunden:

Fachinformationen und Gebrauchsanweisungen für Pharmaunternehmen zur Einreichung bei den Behörden

 

• Endverbraucher:

Arbeitszeugnisse für das Ausland, polizeiliche Führungszeugnisse, Geburts- und Sterbeurkunden, Heiratsurkunden, Schul- bzw. Universitätszeugnisse


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AGB
AGB_Sarah_Chalmers_2018.pdf
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